Unsere AGB's

Exklusivität
 Unsere Beratungstätigkeit erfolgt ausschließlich in festem Auftrag. Aufträge, die bereits einer anderen Beratungsfirma erteilt worden sind, übernehmen wir nicht. Wir nehmen nur Beratungs­aufträge an, von denen wir sicher sind, dass wir sie professionell ausführen können.
 
 Honorar

 Das Beratungshonorar reflektiert den Schwierigkeitsgrad einer gegebenen Aufgabenstellung, den von uns erwarteten Arbeits- und Zeitaufwand und den Wert der Beratung für den Klienten. Es ent­spricht in der Regel 30 % der Jahresgesamtbezüge der von uns vermittelten Kandidaten (zur Vermeidung von Sprachungetümen werden weibliche und männliche Kandidaten unter dem Begriff  „der Kandidat“ zusammengefasst). Das Honorar wird für jedes Suchprojekt vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
 
 Spesen

 Die Reise- und Kommunikationskosten des Beraters, die im Zusammenhang mit der Interviewtätig­keit und den Vorstellungsgesprächen beim Klienten entstehen, werden bei Suchbeginn als Pau­schale mit dem Klienten vereinbart. Sie betragen in der Regel 10 % des Beratungshonorars. Die Reisekosten der Kandidaten zu Interviews mit dem Klienten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reise­kosten für außereuropäische Auslandsreisen sind von dem Klienten vorab zu genehmigen. Spesen werden bis zur erfolgreichen Beendigung des Auftrags in der anfallenden Höhe berechnet.
 
 Kündigung

 Es steht dem Klienten frei, ein Suchprojekt jederzeit durch entsprechende Mitteilung an uns zu beenden. In diesem Fall werden Honorar und Auslagen pro rata temporis in Rechnung gestellt; die Berechnung und Zahlung der ersten Honorarrate und der angefallen Auslagen bleiben von der Auf­tragsbeendigung unberührt.
 
 Vertragsende

 Wird ein Suchprojekt vor Ablauf des veranschlagten Zeitrahmens durch Vertragsunterzeichnung mit einem Kandidaten erfolgreich abgeschlossen, so werden alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehen­den Honorarbeträge und Spesen zur Zahlung fällig.
 
 Weitere Kandidaten

 Nimmt ein Klient aufgrund unserer Suchtätigkeit die Einstellung weiterer Kandidaten vor, die ihm von uns schriftlich, mündlich oder persönlich vorgestellt wurden, so gilt der Auftrag als erweitert. In diesem Falle wird ein „Zweitplatzierungshonorar“ in Höhe von jeweils 15 % der Gesamtbezüge des ersten Beschäftigungsjahres für jeden weiteren Kandidaten in Rechnung gestellt.
 
 Rechnungsstellung

 Das Honorar und die Kosten werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in drei gleichen Raten in Rechnung gestellt. Die erste Rate ist mit Auftragserteilung fällig, die zweite nach der Erstellung der so genannten Shortlist und Auswahl der Kandidaten, die zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die dritte Rate ist nach der Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages mit dem ausgewählten Kandidaten fällig. Sollten zusätzliche Honorarzahlungen fällig werden, werden diese bei Beendigung des Auftrags in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind bei Empfang fällig.
 
 Haftung

 Referenzen über Kandidaten werden nach bestem Wissen von uns eingeholt. Wir übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit der uns übermittelten Informationen.
 
 Gerichtsstand

 Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Personalberatungsauftrag mit unserer Firma ist Bruchsal.