Unsere AGB's
Exklusivität
Unsere Beratungstätigkeit erfolgt ausschließlich in festem Auftrag. Aufträge, die bereits einer anderen Beratungsfirma erteilt worden sind, übernehmen wir nicht. Wir nehmen nur Beratungsaufträge an, von denen wir sicher sind, dass wir sie professionell ausführen können.
Honorar
Das Beratungshonorar reflektiert den Schwierigkeitsgrad einer gegebenen Aufgabenstellung, den von uns erwarteten Arbeits- und Zeitaufwand und den Wert der Beratung für den Klienten. Es entspricht in der Regel 30 % der Jahresgesamtbezüge der von uns vermittelten Kandidaten (zur Vermeidung von Sprachungetümen werden weibliche und männliche Kandidaten unter dem Begriff „der Kandidat“ zusammengefasst). Das Honorar wird für jedes Suchprojekt vor Auftragserteilung mit dem Auftraggeber schriftlich vereinbart.
Spesen
Die Reise- und Kommunikationskosten des Beraters, die im Zusammenhang mit der Interviewtätigkeit und den Vorstellungsgesprächen beim Klienten entstehen, werden bei Suchbeginn als Pauschale mit dem Klienten vereinbart. Sie betragen in der Regel 10 % des Beratungshonorars. Die Reisekosten der Kandidaten zu Interviews mit dem Klienten werden nach Aufwand in Rechnung gestellt. Reisekosten für außereuropäische Auslandsreisen sind von dem Klienten vorab zu genehmigen. Spesen werden bis zur erfolgreichen Beendigung des Auftrags in der anfallenden Höhe berechnet.
Kündigung
Es steht dem Klienten frei, ein Suchprojekt jederzeit durch entsprechende Mitteilung an uns zu beenden. In diesem Fall werden Honorar und Auslagen pro rata temporis in Rechnung gestellt; die Berechnung und Zahlung der ersten Honorarrate und der angefallen Auslagen bleiben von der Auftragsbeendigung unberührt.
Vertragsende
Wird ein Suchprojekt vor Ablauf des veranschlagten Zeitrahmens durch Vertragsunterzeichnung mit einem Kandidaten erfolgreich abgeschlossen, so werden alle zu diesem Zeitpunkt noch ausstehenden Honorarbeträge und Spesen zur Zahlung fällig.
Weitere Kandidaten
Nimmt ein Klient aufgrund unserer Suchtätigkeit die Einstellung weiterer Kandidaten vor, die ihm von uns schriftlich, mündlich oder persönlich vorgestellt wurden, so gilt der Auftrag als erweitert. In diesem Falle wird ein „Zweitplatzierungshonorar“ in Höhe von jeweils 15 % der Gesamtbezüge des ersten Beschäftigungsjahres für jeden weiteren Kandidaten in Rechnung gestellt.
Rechnungsstellung
Das Honorar und die Kosten werden zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer in drei gleichen Raten in Rechnung gestellt. Die erste Rate ist mit Auftragserteilung fällig, die zweite nach der Erstellung der so genannten Shortlist und Auswahl der Kandidaten, die zu Vorstellungsgesprächen eingeladen werden. Die dritte Rate ist nach der Unterzeichnung eines Anstellungsvertrages mit dem ausgewählten Kandidaten fällig. Sollten zusätzliche Honorarzahlungen fällig werden, werden diese bei Beendigung des Auftrags in Rechnung gestellt. Alle Rechnungen sind bei Empfang fällig.
Haftung
Referenzen über Kandidaten werden nach bestem Wissen von uns eingeholt. Wir übernehmen aber keine Gewähr für die Richtigkeit der uns übermittelten Informationen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit dem Personalberatungsauftrag mit unserer Firma ist Bruchsal.